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Rechtschutz


Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese im Versicherungsfall sowohl die Anwaltskosten, als auch ggf. anfallende Gerichtskosten.

Ob ein Versicherungsfall eingetreten ist, teilt die Rechtsschutzversicherung auf Anfrage mit einer sogenannten Deckungszusage mit.
Diese können Sie durch einfache Sachverhaltsschilderung von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen und direkt zum ersten Gespräch mitbringen.
Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage für Sie. Dann brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern.
In einfach gelagerten Fällen, in denen keine umfangreichen Probleme auftauchen, übernehmen wir dies als kostenlose Serviceleistung.
Haben Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart (in der Regel 100,00 - 150,00 €), müssen Sie das anwaltliche Honorar in dieser Höhe selbst tragen.

Den genauen Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag. Nicht selten sind bestimmte Angelgenheiten vom Versicherungsschutz ausgenommen.

In Ordnungswidirgkeiten und Bußgeldsachen werden die Kosten grundsätzlich von der RSV getragen.

In Verkehrsstrafsachen besteht grundsätzlich Kostenschutz bei Straftaten die (auch) fahrlässig begangen werden können. ACHTUNG: Kommt es dabei zu einer Verurteilung wegen Vorsatz, entfällt der Versicherungsschutz. Werden Sie hingegen freigesprochen, zahlt die Staatskasse alle notwendigen Kosten und Auslagen.

In Strafsachen, die keinen Bezug zum Verkehrsrecht haben, trägt die RSV häufig nur eine erste anwaltliche Beratung. Für alle anderen Straftaten die (auch) vorsätzlich begangen werden können, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

ABER auch hier gilt: Werden Sie in der Hauptverhandlung freigesprochen, trägt die Staatskasse alle notwenigen Kosten und Auslagen (und somit auch die Anwaltsvergütung).

Ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Es hat sich "eingebürgert", dass Rechtsschutzversicherungen ihren Versicherungsnehmern, also Ihnen, im Rahmen der Deckungszusage gleich einen Anwalt empfehlen. Dieser arbeitet mit der Rechtsschutzversicherung zusammen. An diese Empfehlung sind Sie jedoch nicht gebunden! Auch wenn wir unseren Kollegen nichts unterstellen wollen, so sollte Sie bedenken, dass ein solcher Anwalt nicht selten (auch) im Interesse der Versicherung handelt. So kann es vorkommen, dass kostenintensive Maßnahmen nicht ergriffen werden, obwohl diese Ihnen zustehen und eventuell die Erfolgsaussichten Ihres Begehrens maßgeblich erhöhen. Gehen Sie zu dem Anwalt Ihres Vertrauens. Wenden Sie sich an einen Anwalt, dem Sie persönlich gegenüber sitzen können. Kein Schriftsatz der Welt kann ein vertrauliches Gespräch ersetzen.

 
 
 
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